Wie oft erstattet meine Krankenkasse neue Einlagen?

Individuell angefertigte orthopädische Einlagen von BußfeldSchiller sind aus hochwertigen und robusten Materialien gefertigt. Sie sollten für einen optimalen Therapieerfolg natürlich regelmäßig getragen werden und halten dann ca. sechs Monate. Dementsprechend erstatten auch die Krankenkassen in aller zwei Paar Einlagen jährlich. Das heißt, Sie können sich alle sechs Monate ein Rezept ausstellen lassen.

In besonderen Fällen können auch pro Rezept jeweils zwei Einlagenversorgungen verordnet werden, um immer ein Paar zum Wechseln parat zu haben. Dies wird aber von den Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert. Also zum Beispiel dann, wenn die Einlagen praktisch permanent getragen werden und/oder hygienische Gründe für eine Wechselversorgung sprechen.

Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich frei, sich ohne ärztliche Verordnung auf eigene Kosten orthopädische Einlagen anfertigen zu lassen.

Das Team von BußfeldSchiller berät Sie gern rund um das Thema Einlagen und unterstützt Sie bei der Abrechnung mit der Krankenkasse. Besuchen Sie uns an einem unserer Standorte, wir sind für Sie da!