Teilnahmebedingungen
© BußfeldSchiller
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Teilnahmeberechtigt sind alle, die 18 Jahre oder älter sind, und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter, Angehörige und Vertriebspartner von der Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH. Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Services sowie die Teilnahme über automatisierte Gewinnspielroboter oder sonstige Manipulationen sind nicht gestattet. Pro Person ist nur eine einmalige Teilnahme pro Gewinnspiel erlaubt. Im Falle des Betrugsverdachts gegen einen Mitspieler (z.B. unerlaubte Manipulation), behält sich der Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH das Recht vor, den Gewinn (auch nachträglich) abzuerkennen.
Es werden jeweils die im Gewinnspieltext genannten Gewinne verlost. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Sollte ein Gewinn aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar sein, behält sich die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH das Recht vor, den Gewinn durch eine gleich- oder höherwertige Alternative zu ersetzen. Der Gewinner hat sämtliche Steuern zu tragen, die ihm gegebenenfalls durch den Gewinn entstehen. Die Gewinne werden den jeweiligen Gewinnern kostenlos zugesendet. Oder müssen wie ausgeschrieben persönlich abgeholt werden Der Versand der Gewinne erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Gewinner. Außer bei Gutschein-Codes, die per E-Mail versendet werden, erfolgt der Versand der Gewinne nur an Adressen in Deutschland. Es erfolgt kein Versand an Postfächer oder Packstationen.
Der Start und der Teilnahmeschluss gelten jeweils so, wie im Gewinnspielbeitrag genannt. Wenn dort nicht anderes beschrieben, werden die Gewinne unter allen korrekten Teilnahmen per Zufall ausgelost. Eine Teilnahme nach dem dort genannten Teilnahmeschluss ist ungültig. Die Auslosungen finden zeitnah nach Gewinnspielende statt (spätestens innerhalb einer Woche). Die Gewinner werden per Namensnennung auf der Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH -Facebookseite bekannt gegeben. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, im Gewinnfall namentlich und mit der Abbildung seines Profilbildes auf der Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH -Facebookseite genannt zu werden. Die Gewinner werden, wenn es technisch möglich ist, per Facebook-Nachricht über ihren Gewinn informiert. Sollte ein Gewinner dieses durch seine persönlichen Einstellungen unmöglich machen, ist er verpflichtet, sich selbst auf der Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH Facebookseite über einen möglichen Gewinn zu informieren. Die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH haftet nicht dafür, wenn Nachrichten im Sonstiges-Ordner der Nachrichten des Gewinners landen und er diese deswegen nicht rechtzeitig zur Kenntnis nimmt.
Jeder Gewinner hat ab Bekanntgabe der Gewinner bis zum genannten Tag, den Gewinn anzunehmen. Die Annahme geschieht durch die rechtzeitige Zusendung der korrekten Adressdaten über die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH-Facebookseite, sofern die Adressdaten nicht bereits bei Teilnahme des Gewinnspiels mitgeteilt wurden. Sollte die Gewinnannahme nicht rechtzeitig erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Sollte ein Gewinn wegen unkorrekter Adressdaten oder Nichtabholung (bei Lagerung durch den Zusteller) wieder zurückkommen, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen Daten für die Dauer der Aktion gespeichert und nur zur Gewinnzusendung genutzt werden. Nach Abschluss der Aktion werden alle Daten gelöscht.
Die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH haftet nicht für technische Störungen, die bei der Datenübertragung auftreten. Ebenfalls erfolgt keine Haftung bei Nichterreichbarkeit der Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH -Facebookseite oder des Gewinnspielbeitrags.
Die Beiträge (Bilder, Links und Texte) der Teilnehmer dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH von allen Ansprüchen frei. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel verpflichtet sich jeder Teilnehmer für seine etwaigen Rechtsverstöße persönlich einzustehen.
Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH
Altstadt 4
63654 Büdingen
www.bussfeldschiller.de
Bei Fragen oder Anmerkungen:
Sämtliche Aktionen stehen in keiner Verbindung zu Facebook und werden in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook ist nicht der Ansprechpartner für Gewinnspiele auf der Facebookseite von der Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH, sondern die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH selber. Empfänger der von dir bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH. Die Daten werden dort auf dem Server gespeichert und ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind direkt an Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH und nicht an Facebook zu richten. Die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH stellt Facebook von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltshonoraren und -kosten in angemessenen Umfang) frei, welche aus Ansprüchen in Bezug auf das Gewinnspiel resultieren (insbesondere dessen Publikation und Organisation).
Die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern, beziehungsweise ein Gewinnspiel ganz oder in Teilen aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Sanitätshaus Bußfeld & Schiller GmbH berechtigt, von dieser Person Ersatz des hierdurch entstandenen Schaden zu verlangen.
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