Das E-Rezept
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Die Zukunft des Einlösens von Rezepten hat bei BußfeldSchiller Einzug gehalten.
Haben Sie ein E-Rezept erhalten und fragen sich, wie Sie es am besten nutzen können? Keine Sorge, wir haben die ideale Lösung für Sie! Bei BußfeldSchiller bieten wir nicht nur eine umfangreiche Auswahl an hochwertigen Sanitätshausartikeln und Leistungen der Orthopädie-Technik und -Schuhtechnik, sondern auch einen innovativen Weg, Sie zu Ihrem, E-Rezept beraten zu können. Mithilfe unseres benutzerfreundlichen Hochladetools können Sie Ihr E-Rezept problemlos digital übermitteln und dadurch Zeit und Aufwand sparen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Hochladen des E-Rezepts lediglich eine Möglichkeit darstellt und nicht den persönlichen Besuch vor Ort zur individuellen Versorgung ersetzt.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen nach wie vor gerne zur Verfügung, um Ihre speziellen Bedürfnisse bestmöglich zu erfüllen. Erleben Sie die Zukunft des Rezepteinlösens bei BußfeldSchiller und profitieren Sie von unserem herausragenden Service!
Ab dem 01.01.2024 bieten wir gesetzlich Versicherten eine bequeme Möglichkeit, ihre Rezepte mithilfe ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen, ohne die Notwendigkeit einer speziellen PIN. Das bedeutet, dass Sie Ihre verschriebenen Hilfsmittel problemlos über eine Videosprechstunde oder telefonisch bestellte Folgerezepte einlösen können, ohne erneut die Arztpraxis aufsuchen zu müssen. Bei BußfeldSchiller sind wir bestens vorbereitet und freuen uns darauf, Ihnen bei der Einlösung Ihres E-Rezepts behilflich zu sein. Unser kompetentes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei allen auftretenden Fragen.
Gesetzlich Versicherte haben verschiedene Optionen zur Verfügung, um die E-Rezept-App zu nutzen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine spezielle App auf einem NFC-fähigen Smartphone zu installieren. Alternativ kann auch eine Version der App von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse genutzt werden. Die Verwendung der E-Rezept-App bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Wenn jemand bereits ein Vorrezept besitzt und im gleichen Quartal ein Folgerezept benötigt, kann die Arztpraxis gebeten werden, das Folgerezept direkt über die App auf das Smartphone zu senden.
Selbst für Personen ohne ein Smartphone oder eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN gibt es eine praktikable Lösung, um das E-Rezept zu nutzen. In solchen Fällen erhalten Patienten einen Papierausdruck, der jedoch nicht das tatsächliche Rezept enthält, sondern lediglich einen digitalen Schlüssel, auch als E-Rezept-Token bekannt. Dieser Token ist eigenständig gültig, auch ohne die händliche Unterschrift des Arztes. Mithilfe dieses Schlüssels kann Ihr Sanitätshaus das ursprüngliche digitale Rezept vom zentralen Server herunterladen und bearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass der Upload des E-Rezeptes nicht den Besuch vor Ort für die entsprechende Versorgung ersetzt.
Ist das E-Rezept sicher?
Laut der Gematik sind die Informationen nur für den Versicherten, das medizinische Fachpersonal und die Apotheke zugänglich. Die E-Rezepte werden sicher übertragen, gespeichert und verarbeitet. Eine elektronische Signatur gewährleistet den Schutz vor Fälschungen. Der Datenschutz wird ernst genommen und die Standards in Deutschland sind sehr hoch.
Welche Vorteile hat das E-Rezept für Patienten?
Das E-Rezept bietet eine bequeme Alternative zu herkömmlichen Papierrezepten. Es kann sogar während einer Videosprechstunde ausgestellt werden und ermöglicht es den Patienten, Folgerezepte ohne einen Besuch in der Praxis zu erhalten. Allerdings ist es immer noch erforderlich, die Gesundheitskarte vorzuzeigen. Wenn eine andere Person ein E-Rezept für einen Patienten einlösen möchte, benötigt sie entweder die Gesundheitskarte des Patienten oder einen Ausdruck des E-Rezepts.
Stellen alle Ärzte das E-Rezept aus?
Die verbindliche Nutzung des E-Rezepts wird voraussichtlich erst zu Beginn des nächsten Jahres eingeführt. Bisher wurde die Ausstellung des E-Rezepts lediglich in Pilotregionen getestet.
Sind weitere Entwicklungen geplant?
Das E-Rezept wird schrittweise erweitert. In Zukunft sollen auch Verordnungen für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und Überweisungen digitalisiert werden. Die dazugehörige App könnte zusätzlich Informationen zu möglichen Wechselwirkungen von Medikamenten liefern und Erinnerungen zur rechtzeitigen Einnahme von Arzneimitteln bieten.
Bekommen auch Privatversicherte das E-Rezept?
Vorerst bleibt das blaue Rezept für Privatversicherte bestehen, jedoch ist auch hier die Einführung des E-Rezepts geplant.